Gesetzliche Regelung "Scooter"
Seit 1.4.2019 ist eine gesetzliche Veränderung zum Thema „Scooter“ in Kraft. Es hat sich lediglich das Alterslimit verändert. Das Fahren auf der Fahrbahn und auf dem Radweg ist weiterhin verboten.
Rechtliche Einstufung:
Microscooter, Trittroller, Skateboards, …
= fahrzeugähnliches Kinderspielzeug
= vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn
Wo dürfen sie fahren?
auf Gehsteigen und Gehwegen
in Fußgängerzonen und Spielstraßen, Wohnstraßen
in Schrittgeschwindigkeit
keine Gefährdung oder Behinderung der FußgängerInnen oder des Verkehrs
Wo dürfen sie nicht fahren?
auf der Fahrbahn
auf dem Radweg
besondere Bestimmungen
Gefährdungs- und Behinderungsverbot gegenüber Fußgängern
Alterslimit
Die Beaufsichtigungspflicht entfällt für Kinder über acht Jahren.
Die Informationen stammen von der Homepage „www.oesterreich.gv.at “.
Die Erziehungsberechtigten tragen die Verantwortung für die Sicherheit ihrer Kinder am Schulweg.